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Highlights
Anwendungsbereiche
Eigenschaften
Gefahrstoffkennzeichnung
Anwendung:
Ethanol wird mittels der alkoholischen Gärung produziert. Bei diesem Vorgang wird mithilfe von Hefepilzen, Traubenzucker in Ethanol umgewandelt. Verwendung findet es als Treibstoffersatz bzw. -zusatz in Otto-Motoren für Kraftfahrzeuge und in Flugzeugmotoren. Des Weiteren wird es in der Chemieindustrie als Basis für die Lösungsmittelherstellung verwendet oder als Konservierungs- sowie Desinfektionsmittel angewandt. Aufgrund seiner Reinheit und umweltfreundlichen Eigenschaften, eignet es sich sehr gut als Alternative zu fossilen Brennstoffen, da der Kohlenmonoxid- und Kohlendioxid-Ausstoß äußerst gering ist. Zudem entstehen beim Verbrennen des Produktes keine giftigen Abgase. Aufgrund seiner günstigen Herstellung ist Bioethanol auch deutlich günstiger als fossile Brennstoffe.
Vorsichtsmaßnahmen:
Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen und beim Verlassen des Arbeitsplatzes die Hände und andere exponierte Körperstellen mit milder Seife und Wasser waschen. Prozessbereich mit guter Be- und Entlüftung ausstatten, um die Bildung von Dämpfen zu vermeiden.
Gefahrenhinweise:
H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise:
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P280 - Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen.
P337+P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Weitere Informationen:
Die bei der Gewinnung von Ethanol anfallenden Pflanzenbestandteile wie Fette, Eiweiß und Pflanzenfasern werden für die Herstellung von Nahrungs-, Düngermittel oder Futter verwendet, die auch „Kraftfutter“ genannt werden. Aufgrund der vielen Nährstoffe, die in den Ethanolabfällen enthalten sind, stellt dies eine nachhaltige Lösung für die Futter- und Düngemittelproduktion von Tieren und Pflanzen dar.
Laut § 27 Abs. 1 Nr. 3 AlkSTV gilt für das Proudkt eine steuerfreie Verwendung. Zudem ist das Produkt gemäß Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/1880 vollständig denaturiert.
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